WEG-
Verwaltung
Verwaltung von
Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaften (WEG)
Die kaufmännische Verwaltung umfasst die folgenden, in den §24, §27 Abs. 1, 2, 3 und 5 und §28 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben (diese Grundleistungen sichern der Gemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange):
- Erstellen eines Wirtschaftsplanes,
- Erstellen der Jahresabrechnung als Gesamt- und Einzelabrechnung aller Einnahmen und Ausgaben,
- Ausweis der Entwicklung der Instandhaltungsrücklagen,
- Durchführen der jährlichen Eigentümerversammlung einschließlich Dokumentation,
- Führen einer Beschlusssammlung,
- Überwachung und Durchführung der Hausordnung,
- Überwachung der Verträge der Wohnungseigentümergemeinschaft,
- Getrennte Geld- und Vermögensverwaltung,
- Rechnungskontrolle aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen,
- Buchhalterische Führung und Abrechnung der Hausgeld- und Rücklagenkonten,
- Nachweis der haushaltsnahen Dienstleistungen für Eigentümer und Mieter,
- Jährliche technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum,
- Abwicklung von Schadensfällen,
- Instandhaltung / Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums.
Über die vorgenannten Grundleistungen hinaus erbringen wir separate Zusatzverwalterleistungen in Form von besonderen Leistungen wie z.B.
- Weitere Eigentümerversammlungen,
- Bearbeitung von Mahn- und Gerichtsverfahren,
- Gesonderte Rechnungsprüfungen,
- Bearbeitung von behördlichen oder gesetztlichen Auflagen,
- Planung und Ausführung von Sanierungsmaßnahmen,
- usw.
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