WEG-Verwaltung

WEG-
Verwaltung


Verwaltung von
Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaften (WEG)


Die kaufmännische Verwaltung umfasst die folgenden, in den §24, §27 Abs. 1, 2, 3 und 5 und §28 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben (diese Grundleistungen sichern der Gemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange):

  1. Erstellen eines Wirtschaftsplanes,
  2. Erstellen der Jahresabrechnung als Gesamt- und Einzelabrechnung aller Einnahmen und Ausgaben,
  3. Ausweis der Entwicklung der Instandhaltungsrücklagen,
  4. Durchführen der jährlichen Eigentümerversammlung einschließlich Dokumentation,
  5. Führen einer Beschlusssammlung,
  6. Überwachung und Durchführung der Hausordnung,
  7. Überwachung der Verträge der Wohnungseigentümergemeinschaft,
  8. Getrennte Geld- und Vermögensverwaltung,
  9. Rechnungskontrolle aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen,
  10. Buchhalterische Führung und Abrechnung der Hausgeld- und Rücklagenkonten,
  11. Nachweis der haushaltsnahen Dienstleistungen für Eigentümer und Mieter,
  12. Jährliche technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum,
  13. Abwicklung von Schadensfällen,
  14. Instandhaltung / Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums.

Über die vorgenannten Grundleistungen hinaus erbringen wir separate Zusatzverwalterleistungen in Form von besonderen Leistungen wie z.B.

  • Weitere Eigentümerversammlungen,
  • Bearbeitung von Mahn- und Gerichtsverfahren,
  • Gesonderte Rechnungsprüfungen,
  • Bearbeitung von behördlichen oder gesetztlichen Auflagen,
  • Planung und Ausführung von Sanierungsmaßnahmen,
  • usw.

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